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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Webseite wird betrieben von:

BIOMA SA
Via Luserte 8 Sud
6872 Quartino
Gambarogno

(Ausgabe vom Mai 2023)

A) Anwendungsbereiche

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie ihre eventuellen späteren Änderungen, («nachfolgend: Allgemeinen Geschäftsbedingungen») regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen BIOMA, Via Luserte 8 Sud, 6572 Quartino/TI, Schweiz (nachfolgend: «Bioma») und ihren Kunden, mit denen sie einen Vertrag über den Verkauf und/oder die Erbringung von Dienstleistungen abgeschlossen hat (nachfolgend: «Kunde»).
  2. Bioma schliesst Vereinbarungen mit ihrem Kunden nur unter der Voraussetzung ab, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf gelten und diese in der Reihenfolge der untenstehenden Ziffer 3 Vorrang vor eventuellen Geschäftsbedingungen haben. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden vorgehen, es sei denn, Bioma hat sich ausdrücklich in schriftlicher Form zu einer anderen Vorgehensweise entschieden.
  3. Vorbehaltlich allfälliger zwingender schweizerischer Gesetzesbestimmungen gelten die Vertragsbestandteile in der folgenden Reihenfolge, wobei das vorangehende Dokument Vorrang vor dem oder den folgenden hat:
    • a) die von Bioma ausgestellte Bestätigung und andernfalls die Rechnung von Bioma;
    • b) die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
    • c) die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts;
    • d) die eventuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, sofern Bioma schriftlich zugestimmt hat, diese in das Vertragsverhältnis einzubeziehen.
  4. Der Abschluss eines Rahmenkaufvertrags begründet keine Exklusivitätsvereinbarung zwischen Bioma AG und dem Kunden; Bioma ist nicht verpflichtet, die Bestellungen des Kunden anzunehmen und dass, sofern der Kunde keine Bestellung aufgegeben hat, keine Kaufverpflichtung für ihn besteht.

B) Produktbestellungen, Verkauf und Support

  1. Bioma verkauft und liefert ihre Produkte an den Kunden zu den von Bioma festgelegten Preisen. Soweit das Produkt geistiges Eigentum umfasst, bedeutet «verkaufen», dass dem Kunden eine nicht-exklusive und nicht-ausschliessliche Lizenz gewährt wird zur Verwendung des Produktes und um ihm zu erlauben, dieses geistige Eigentum im Rahmen von Weiterleitung und dem Verkauf des Produktes zu nutzen.
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, ein von Bioma verkauftes Produkt an Dritte oder an einen Endbenutzer weiterzuverkaufen oder zu übertragen, bei dem es sich um ein Land, eine Organisation oder eine Person handelt, die Zwangsmassnahmen unterliegt, die in der Schweiz im Allgemeinen auf dem Schweizerischen Bundesgesetz über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen vom 22. März 2002 in seiner geänderten Version (SR 946.231) basieren, insbesondere diskriminierende Beschränkungen der Ein- oder Ausfuhr von Waren, Technologien, Kapital oder Dienstleistungen.
  3. Vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung werden die Produkte von Bioma an den Kunden EXW (INCOTERMS. 2010) Quartino/TI, Schweiz verkauft.
  4. Sofern nicht anders vereinbart, wird das Produkt vom Kunden bei Bioma mittels einer Bestellung in Auftrag gegeben.
    Die Standardbestellung umfasst mindestens die Identifizierung des Produktes, die von Bioma festgelegte Nummer und die Angaben der Mengen, die Preisbestätigung, die Liefertermine, die Versandanweisungen und die Versandadresse enthält. Der Kunde kann seine Bestellungen per Post, Fax und/oder E-Mail bei Bioma einreichen.
  5. Bestellungen sind für den Kunden ab dem Zeitpunkt ihrer Bestätigung durch Bioma verbindlich, sofern die Bestellung dem Kunden von Bioma in Rechnung gestellt wird. Bioma verfügt über eine Frist von sieben (7) Werktagen nach Erhalt der Bestellung durch den Kunden, um diese anzunehmen oder abzulehnen.
  6. Die Kataloge und Preislisten sind unverbindlich und verpflichten Bioma nicht, die aufgeführten Artikel auf Lager zu behalten oder zu liefern.
  7. Wenn Lieferfristen angegeben werden, sind diese unverbindlich und beginnen erst nach Eingang der Bezahlung des vollständigen Preises der Bestellung. Wenn Bioma ein Datum oder einen Zeitraum für die vorzeitige Lieferung einer Bestellung oder eines Teils davon plant, teilt sie dies dem Kunden mit, bei dem davon ausgegangen wird, dass er diese Lieferung akzeptiert. Der Kunde ist verpflichtet, diese vorzeitige Lieferung anzunehmen, es sei denn, er hat Bioma unverzüglich schriftlich seine Ablehnung mitgeteilt.
  8. Bioma kann seinen Kunden auf Anfrage wissenschaftliche, technische und kommerzielle Online- Schulungen und Unterstützung zu den von ihnen gekauften Produkten anbieten. Die mit der Schulung verbundenen Gebühren und Kosten werden von Bioma ihren Kunden die festgelegten Preisen in Rechnung gestellt.

C) Preis, Zahlung, Eigentumsvorbehalt

  1. Die Preise der Produkte werden von Bioma festgelegt. Wenn eine Preisliste von Bioma mitgeteilt wurde und keine Zeitdauer enthält, können die angegebenen Preise von Bioma jederzeit geändert werden.
  2. Alle Kundenzahlungen an Bioma müssen in CHF durch Überweisung auf das von Bioma angegebene Bankkonto innerhalb von dreissig (30) Tagen ab dem Rechnungsdatum erfolgen. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, muss die Zahlung des Kaufpreises für Produkte oder Unterstützung von Kunden vor der Lieferung vollständig an Bioma bezahlt werden. Bioma kann einzelne Teile einer Bestellung getrennt in Rechnung stellen.
  3. Die Kunden leisten die vollständige Zahlung für die bestellten Produkte und Dienstleistungen an Bioma ohne Rückbehalt, Abzug, Aufrechnung oder Bedingung. Die Begründung mit Mängeln oder nicht abgenommenen Produkten oder Dienstleistungen entbindet den Kunden nicht von der Zahlungspflicht.
  4. Im Fall einer Lieferung von Produkten vor Bezahlung bleiben die gelieferten Produkte bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche von Bioma gegenüber dem Kunden Eigentum von Bioma. Nach Artikeln 715 ff. des Zivilgesetzbuches ist Bioma berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt für die gelieferten Waren bei der zuständigen Behörde eintragen zu lassen und ggf. den Vertrag bei Nichtzahlung aufzulösen.
  5. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist gerät der Kunde in Zahlungsverzug und Bioma ist berechtigt, ab dem ersten Tag des fälligen Zahlungsverzugs Zinsen in Höhe des SARON-Zinssatzes zuzüglich einer Marge von 5% (fünf Prozent) pro Jahr auf den Rechnungsbetrag zu verlangen. Für jede Mahnung kann Bioma zusätzlich Mahngebühren in Höhe von CHF 20.00 (zwanzig Franken) bis CHF 50.00 (fünfzig Franken) exklusive MwSt. verlangen sowie Inkassokosten (inklusive der von eventuell Dritten in Rechnung gestellten Kosten die Bioma mit dem Inkasso beauftragt).
  6. Wenn der Kunde wegen Nichtbezahlung in Verzug gerät, kann Bioma das Konto des Kunden, der seine Kreditlinie überschritten hat, mit sofortiger Wirkung und ohne besondere Information sperren. Alle von Bioma gewährten Vorteile werden hinfällig, wenn Bioma den Kunden verklagen muss, dieser in Konkurs geht oder ein Nachlassverfahren eingeleitet wird. In einem solchen Fall werden sämtliche Forderungen von Bioma gegen den Kunden sofort fällig, einschliesslich Verzugszinsen und Nebenkosten.
  7. Sollte Bioma Grund zur Befürchtung haben, dass der Kunde seine Zahlungen nicht vollständig oder rechtzeitig erbringen wird, hat Bioma ein Zurückbehaltungsrecht an ihren eigenen Leistungen, auch wenn Zahlungsfristen getrennt vereinbart wurden. Bioma ist dann berechtigt, Lieferungen an den Kunden nur gegen Barzahlung vorzunehmen und die Waren auf Kosten des Kunden einzulagern.

D) Mängelhaftung

  1. Die Produkte von Bioma sollten vom Kunden mit der gleichen Sorgfalt behandelt, gelagert und verarbeitet werden, wie organische Verbindungen, die in der Landwirtschaft, Viehzucht, Önologie usw. verwendet werden. Insbesondere dürfen sie nicht extremen Temperaturen, Feuchtigkeit oder anderen in der Bedienungsanleitung beschriebenen Einschränkungen ausgesetzt werden.
  2. Jeder Produktfehler muss vom Kunden umgehend an Bioma gemeldet werde, jedoch spätestens sieben (7) Werktage nach der Lieferung.
  3. Bioma übernimmt keine Haftung, die über das im Vertrag ausdrücklich vereinbarte Mittel hinausgeht, insbesondere keine Haftung für die Unmöglichkeit der Nutzung des Produkts oder für Service- und Unterstützungsleistungen. Bioma haftet nicht für den Verlust von Gewinn, vom Geschäftsbetrieb oder anderen Folgeschäden, speziellen, indirekten oder Strafschadensersatz, selbst wenn sie über die Möglichkeit eines solchen Schadens informiert wurde, oder für Ansprüche Dritter, es sei denn, eine solche Haftung wurde ausdrücklich in diesem Vertrag vereinbart.
  4. Der Kunde stimmt zu, dass Bioma für jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem Kauf oder Dienstleistungen von Produkten in jedem Fall nicht für einen Schadensbetrag verpflichtet oder haftbar ist, der den Gesamtbetrag von CHF übersteigt, der vom Kunden für den Kauf des Produktes gemäss dem Vertrag bezahlt wurde. In jedem Fall wird Bioma Mängel nur dann beheben und/oder haften, wenn sie den gesamten Kaufpreis für das Produkt erhalten hat.

E) Diverses

  1. Der Kunde wird zu keinem Zeitpunkt während oder nach der Vertragsdauer geheime Informationen von Bioma oder jegliche anderen nicht öffentlichen Informationen in Bezug auf die geschäftlichen, finanziellen, technischen oder sonstigen Angelegenheiten von Bioma weitergeben oder verwenden. Insbesondere, jedoch ohne Vorbehalt des Vorstehenden, wird der Kunde jegliches geistige Eigentum und Know-how vertraulich behandeln, das von Bioma mitgeteilt wird, das Bioma während der Vertragslaufzeit zur Kenntnis gelangt oder das Bioma durch die Bereitstellung von Unterstützung oder Dienstleistungen für den Kunden entwickelt oder zu entwickeln hilft.
  2. Im Rahmen und während des gesamten Vertrages garantiert der Kunde Bioma, dass er weder anbieten, noch versprechen, noch geben, noch erlauben wird, noch einen finanziellen oder sonstigen Vorteil jeglicher Art fordern oder annehmen wird (oder andeutet, dass er dies tun wird oder jederzeit in der Zukunft tun könnte) und, dass er angemessene Massnahmen ergreifen wird, um Subunternehmer, Vertreter oder sonstige Dritte, die seiner Kontrolle oder seinem massgeblichen Einfluss unterliegen, von derartigen Handlungen abzuhalten.
  3. Bioma behält sich das Recht vor, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Diese Änderungen werden dem Kunden per Rundschreiben oder auf eine andere Art und Weise, die Bioma für angemessen hält, mitgeteilt. Mangels Widerspruch nach ihrer Mitteilung gelten sie als genehmigt.

F) Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vertrag zwischen Bioma und dem Kunden unterliegen und sind auszulegen gemäss schweizerischem Recht.
  2. Im Falle von Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüchen zwischen Bioma und dem Kunden, inklusive der Gültigkeit, Nichtigkeit, Verstoss oder Kündigung des Vertrages, sind die zuständigen Gerichte am Sitz von Bioma in Quartino/TI, Schweiz. Bioma kann auch am Wohnsitz/Sitz des Kunden Klage erheben oder vor jedem anderen zuständigen Gericht.

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